Das ist eben Qualitätsjournalismus: zuerst eine hanebüchene Spekulation in die Welt setzen und am nächsten Tag über die eigene "Enthüllung" und die vermeintlichen Reaktionen darauf berichten.
Und die Morgenpost schreibt's auch noch ab. (Da müsste doch das Leistungsschutzrecht greifen, schließlich hat die B.Z. sich den Unsinn ganz alleine und selbst ausgedacht, wenn das kein geistiges Eigentum ist, dann weeß ick ooch nich.)
@KEANO dieses Käseblatt mit den zwei Buchstaben und die Mottenpost kommen imho aus dem selben Stall. ;)
bloodhound_sf (Gast) - 5. Aug, 14:53
Geistiges Eigentum
Ich muss mal dem KEANO antworten. Die B.Z. ist nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gar kein Urheber. Den ein Urheber besitzt immer geistige Schöpfungshöhe. Hat die B.Z. diese denn wirklich? Ich würde ganz klar sagen: nein. Also ist die B.Z. nicht der Urheber dieses Artikels :D
spielbeobachter - 5. Aug, 14:56
"Geistige Schöpfungshöhe"
das ist nun mal wirklich sehr hübsch, danke schön.
Und die Morgenpost schreibt's auch noch ab. (Da müsste doch das Leistungsschutzrecht greifen, schließlich hat die B.Z. sich den Unsinn ganz alleine und selbst ausgedacht, wenn das kein geistiges Eigentum ist, dann weeß ick ooch nich.)
Geistiges Eigentum
"Geistige Schöpfungshöhe"
Ironie?
Ja, kommen sie. Macht dann eben deutlich, wie weit dieser Wahn im Hause Springer schon grassiert.
@Bloodhound_SF
So kann man natürlich auch argumentieren ;)
@ bloodhound_sf