Schorsch (Gast) - 12. Mär, 17:08

Rechtsverständnis vs. Recht

Ich frage mich in diesem Fall, ob man hier nicht einem höher zu wertendem Recht, nämlich dem deutschen Recht, argumentieren könnte.
Der DFB hat sich schließlich dem deutschen Recht unterzuordnen. Und eine Spielsperre kommt ja sozusagen einem temporärem Berufsverbot gleich.
Kann also der DFB trotz gegenteiliger Beweise eine Suspendierung aussprechen? Zu mal in diesem Fall der vermeintlich geschädigte (Kobuiashwilli) ja selbst keine Tat wahrgenommen hat? Der vermeintliche Zeuge sagt aus die Tat nicht gesehen zu haben, und das Opfer ist kein Opfer.
Bedeutet also, man kann einen Verdacht aussprechen (XXX hat Dir dein Portemonnaie geklaut), das Vermeintliche Opfer verneint ("Nö, ich hab meine Geldbörse noch") und der Verdächtige wird dennoch verurteilt (Der Zeuge hat irgendwas gesehen).
Da weiß ich ja wie man unliebsame Kollegen los wird. Einfach was andichten, die werden auf jeden Fall verurteilt.

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